AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
    für den Kundenerbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
    bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
    Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner. -haftung; Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
    Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
    mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
    entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
    Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen
    Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
    Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
    Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
    geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
    Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
    Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
    Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
    Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
    berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
    das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an
    denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
    höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
    Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
    Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
    mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt
    diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
    Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und
    Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches
    oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann
    der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
    Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
    Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
    Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu
    pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
    mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
    Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  5. Stornierung von Gruppen- und Kontingent Reservierungen:
    1. Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor Anreise kann die Hälfte des gebuchten Kontingents kostenfrei zurückgegeben werden.
    2. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreise werden 75% des vereinbarten Logispreises berechnet.
    3. Bei Stornierung ab 7 Tage vor Anreise werden 80% des vereinbarten Logispreises berechnet.
    4. Bei Stornierungen ab 1 Tag vor Anreise werden 90% der vereinbarten Komplettpreises berechnet.
V. Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
    diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
    gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
    gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
    falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer
    unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
    werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
    Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
    Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
    das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des
    vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden
    hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
    Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Der Gast ist verpflichtet einen Meldeschein auszufüllen.
VII. Rauchen
  1. Das Rauchen ist im gesamten Hotel untersagt. Der Gast des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollte der Gast hiergegen verstoßen, ist das Hotel berechtigt dem Gast gegenüber eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 200,00 € zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder in fahrlässiger Weise zu vertretenden Unkenntnis des Gastes im Zimmer rauchen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 
  2. Bei den Rauchmeldern handelt es sich um hochempfindliche Spezial-Rauchmelder, die sowohl Zigaretten als auch Tabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Sollte es durch einen schuldhaften Verstoß des Gastes gegen seine Pflichten aus Ziff. VII. Abs. 1 zu einem Rauchalarm kommen und dem Hotel hierdurch Kosten für die Evakuierung, den Feuerwehreinsatz sowie Folgekosten entstehen, dann ist der Gast zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.
  1.  
VIII. Haustiere
  1. Das Mitbringen von Tieren ist im gesamten Hotel nur nach vorheriger Anzeige durch den Gast gestattet. Die Zustimmung kann das
    Hotel jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern. Für jedes mitgebrachte Tier ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten,
    dessen Höhe das Hotel dem Gast bei dessen Anzeige mitteilt.
IX. Haftung des Kunden
  1. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer
    bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
X. Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
    sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
    Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
    als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
    oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
    Vorschriften.